Auftraggeber
Burghauptmannschaft in Wien
Auftraggeber
Burghauptmannschaft in Wien
Ort
Michaelerplatz 1, A-1010 Wien
Kosten
ca. 2,4 Mio €
Die Aufgabenstellung für die Planung des Umbaus des Michaelertraktes war zum einen eine Öffnung der kleingliedrigen Raumteilung der Spanischen Hofreitschule zu einem offenen, großzügigen Foyer sowie zum anderen eine Reorganisation der Büro und Nebenräume einschließlich der Unterbringung eines Verkaufsraumes und eines Cafes. Durch die Auflösung der kleinen Bürozellen und der Verlegung der Sanitärräume für Besucher in das Kellergeschoß entstand im Erdgeschoß ein weitläufiges Foyer, welches dem Kartenverkauf und der Betrachtung von Vorstellungen in der Sommerreitschule dient. Ebenso konnten ein geräumiger Verkaufsraum sowie ein Cafe realisiert werden, welche unabhängig vom Besuch der Winterreitschule besucht werden können.
Der Anspruch der Planung in der Winterreitschule konzentrierte sich auf eine Verbesserung der Einsehbarkeit der Reitfläche von der ersten Galerie sowie eine Neukonzeptionierung der Beleuchtung und Akustik sowie die Unterbringung erforderlicher Nebenräume im Ergeschoß der Reithalle. Durch das neue Foyer des Michaelertrakts wurde der Zugang zur Reithalle für den Besucher wesentlich attraktiver gestaltet und es konnte die Einsicht auf die Vorstellungen von den Stehplätze im ersten Obergeschoß durch ein durchdachtes Podestsystem gesteigert werden.Durch die Zusammenarbeit mit Fachplanern aus den Bereichen Akustik und Beleuchtung wurden sowohl ein neues Belichtungskonzept als auch eine akustische Verbesserung realisiert, die allen Ansprüchen des Nutzers gerecht wird.
Leistungsumfang: Ausschreibungsgrundlagen, TGO, BauKG
Im Zuge der ARGE Gallister & Simlinger wurden seitens des Büro Simlinger die Teilleistungen der Ausschreibungsgrundlagen sowie der TGO im Sinne von Kostenkontrolle und Kostenverfolgung erbracht. Weiters wurden auch die Kostenschätzung zum Vorentwurf und die Kostenberechnung zum Entwurf erstellt und mit dem Bauherrn
und Nutzer abgestimmt. Durch gezielte Abstimmungsgespräche mit den Auftraggebern konnte somit schon in einer frühen Phase der Planung die
Einhaltung des Kostenrahmens gewährleistet werden. Zusätzlich wurde noch zu den Teilleistungen der Planung die Leistung im Sinne des Baustellenkoordinationsgesetzes für den Gesamtumbau erbracht.